Allgemeine Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der Sachsen-Anhalt e.V.

Wir freuen uns sehr über Eure Teilnahme an unserer Veranstaltung. Hiermit machen wir Euch auf unsere Teilnahmebedingungen aufmerksam, die Ihr mit Eurer Anmeldung anerkennt.
Da die JEF-Veranstaltungen zum großen Teil durch öffentliche Mittel gefördert werden, sind wir unseren externen Geldgebern Rechenschaft über die Verwendung der Gelder schuldig. Dies bindet die JEF als Veranstalter, aber auch Euch als Teilnehmende.

1. Allgemeine Teilnahmebedingungen
Durch die Anmeldung zur Veranstaltung verpflichtet sich der/die Teilnehmer/in zur aktiven Teilnahme am vollständigen Programm sowie zur Zahlung des Teilnahmebeitrags.
Die Anwesenheit bei einzelnen Programmpunkten kann durch Anwesenheitslisten überprüft werden. Den Aufforderungen der Organisatoren ist im Rahmen der Veranstaltung Folge zu leisten. Bei grobem Fehlverhalten durch den/die Teilnehmer/in behält sich der Veranstalter vor, diese/n von der Veranstaltung auszuschließen. Erst nach Zahlung des Teilnahmebeitrags hat der/die Teilnehmende einen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung.

1.1 Minderjährige

Minderjährige benötigen für die Teilnahme eine unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. |Vorlage zum Download|

2. Stornierungen
Bei Rücktritt von der Teilnahme innerhalb von 6 Tagen vor Programmbeginn kann die JEF bis zu 100% des Teilnahmebeitrages einbehalten, da der Großteil der angefallenen Kosten dann nicht mehr stornierbar ist.

3. Fahrtkostenerstattung
Fahrtkosten werden entsprechend den in der Ankündigung beschriebenen Bedingungen und Höhen innerhalb von zwei Monaten nach der Veranstaltung erstattet, wenn das vollständig ausgefüllte Formular mit den Originalbelegen (aus denen Name, Weg und Preis eindeutig hervorgehen) innerhalb eines Monats nach der Veranstaltung per Post an die JEF gesendet werden. Wird die Zahlung des Teilnahmebeitrags nicht fristgerecht geleistet, hat der/die Teilnehmende keinen Anspruch auf eine Fahrtkostenerstattung. Grundsätzlich werden nur Reisekosten erstattet, die durch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Bus und Bahn) entstanden sind. Ausnahmen sind nach Rücksprache mit dem Organisations-Team möglich.

3. Versicherung
Die JEF Sachsen-Anhalt besitzt als Veranstalter eine Gruppenunfallversicherung und eine Gruppenhaftpflichtversicherung. Dennoch ist der/die Teilnehmende verpflichtet, eigene Versicherungen zu haben.

3.1 Krankenversicherung
Jede/r Teilnehmer/in verpflichtet sich zum Abschluss einer Krankenversicherung. Teilnehmende aus dem Ausland verpflichten sich dazu, eine in Deutschland anerkannte Auslandskrankenversicherung zu besitzen. Sollte es zu Verletzungen oder Unfällen während der Veranstaltung kommen, so haftet der Veranstalter dafür nicht. Ausgenommen davon sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters des Veranstalters beruhen. Für Schäden, die ein/e Teilnehmer/in vor oder nach den Veranstaltungen erleidet, haftet der Veranstalter nicht.

3.2 Haftpflichtversicherung
Die JEF kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die von Teilnehmenden im Rahmen der JEF-Veranstaltungen verursacht werden. Die Teilnehmenden sind daher selbst für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung verantwortlich. Vor und nach der Veranstaltung besteht kein Versicherungsschutz über den Veranstalter. Während der Veranstaltung besteht ein Sachversicherungsschutz durch den Veranstalter, wobei der Veranstalter nicht für Diebstähle oder Beschädigungen von Gegenständen haftet, die im Besitz der Teilnehmenden sind.