Rechtsstaat – eine europäische Glückseligkeit?!

Datum/Zeit
08.05.
12:30 - 14:30

Veranstaltungsort
Ministerium für Gleichstellung und Justiz
Domplatz 2-4
Magdeburg


Der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit ist im Primärrecht der Europäischen Union verankert. Dessen schwerwiegende Verletzung kann zum Entzug der Stimmrechte im Rat führen, wenn Rechtsstaatsdialoge gescheitert sind.

Die Rechtsstaatlichkeit stellt außerdem eine wesentliche Garantie für das Funktionieren der Europäischen Union dar – als Binnenmarkt und als Raum, in dem Rechtsvorschriften einheitlich angewandt und Haushaltsmittel ordnungsgemäß eingesetzt werden -, in dem die Mitgliedstaaten und ihre Bürgerinnen und Bürger im Geiste gegenseitigen Vertrauens vereint auf gemeinsame Ziele hinarbeiten können.

Müssen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sich stärker engagieren, die Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten und durchzusetzen? Ist sie unabdingbar?

Jean-Claude Juncker, Präsident der Kommission der Europäischen Union, hat in seinem Arbeitsprogramm für 2019 eine Initiative zur Rechtsstaatlichkeit im ersten Quartal 2019 angekündigt. Diese soll der Ausgangspunkt der Diskussion sein. In fünf Tischgesprächen wird diskutiert werden. Die EU Kommission kommt zu Wort, aber auch Zivilgesellschaft, Wirtschaft und der Ausschuss der Regionen.